Hübner • Grossmann • Mack Rechtsanwaltgesellschaft mbH

Frank A. Mack
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht/Mediator

 

Vita:

1981-1986 Studium an der Universität Tübingen 

1986-1989 Referendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart 

1989-1990 Assistent der Geschäftsleitung einer Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft in Frankfurt 

seit 1991 als Rechtsanwalt tätig, zunächst als angestellter Rechtsanwalt einer überregionalen Kanzlei in Bielefeld (1991-1992), dann in Stuttgart 

 

Tätigkeitsgebiete:

Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

 

Kompetenzen:

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf die Beratung von Unternehmen und Führungskräften im Bereich des Individual- und Kollektivarbeitsrechts sowie den damit in Verbindung stehenden Rechtsgebieten (Handels- und Wirtschaftsrecht).

Schwerpunkte:

(Arbeitsrechtliche) Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen.

Begleitung von Unternehmen bei der Verhandlung und beim Abschluss von Kollektivvereinbarungen (Interessenausgleich; Sozialplan; Tarif-verträge; Transfergesellschaft;...).

Insolvenzarbeitsrecht.

Erstellung und Abwicklung von Organ- und Anstellungsverträgen.

Arbeitsrechtliche legal diligence.

Mediation.